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   BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02   

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BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02 (https://dejure.org/2003,1580)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.2003 - 1 BvR 693/02 (https://dejure.org/2003,1580)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 1 BvR 693/02 (https://dejure.org/2003,1580)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zivilgerichtliche Entscheidungen über gegen eine Bank geltend gemachte Ansprüche im Zusammenhang mit der Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie; Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache; Willkür eines Richterspruches; Aufklärungspflicht einer Bank gegenüber dem ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 554 b Abs. 1 a.F.; ; BGB § 166 Abs. 1; ; HWiG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; HWiG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Willkür einer gerichtlichen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bankvertrag über Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 3 Abs. 1; HWiG §§ 1 ff; BGB § 166
    Verfassungsmäßigkeit der Nichtannahme einer Revision in Verfahren um steuersparendes Bauherrenmodell

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 151
  • ZIP 2004, 62
  • NZM 2004, 34
  • WM 2003, 2370
  • BauR 2004, 138 (Ls.)
  • BauR 2004, 386 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02
    Dies gilt sowohl hinsichtlich der vorvertraglichen Aufklärungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Kaufvertrags im Rahmen eines steuersparenden Bauherren- oder Erwerbermodells (vgl. nur BGH, NJW-RR 1992, S. 879; bestätigt in BGH, ZIP 2003, S. 160) als auch für die von der Revision aufgeworfene Frage nach der Aufklärungspflicht der Bank über eine "versteckte Innenprovision" (vgl. BGH, NJW 2000, S. 2352; bestätigt in BGH, NJW 2003, S. 424; NJW 2003, S. 2529) sowie für die Frage der Haftung des Vermittlers als Erfüllungsgehilfe der Bank (vgl. BGH, NJW 2000, S. 3558; bestätigt in BGH, NJW 2003, S. 422).

    Auch dass eine Zusammenarbeit der Bank mit der Vertriebsfirma für die Begründung einer Aufklärungspflicht nicht ausreicht, ist vom Bundesgerichtshof bereits entschieden worden (vgl. BGH, NJW-RR 1992, S. 879; bestätigt in BGH, ZIP 2003, S. 160).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Darlehensnehmer nur dann zu bejahen, wenn die darlehensgebende Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BGH, NJW-RR 1992, S. 879; bestätigt in BGH, ZIP 2003, S. 160).

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen steuersparender Bauherren-, Bauträger

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02
    Dies gilt sowohl hinsichtlich der vorvertraglichen Aufklärungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Kaufvertrags im Rahmen eines steuersparenden Bauherren- oder Erwerbermodells (vgl. nur BGH, NJW-RR 1992, S. 879; bestätigt in BGH, ZIP 2003, S. 160) als auch für die von der Revision aufgeworfene Frage nach der Aufklärungspflicht der Bank über eine "versteckte Innenprovision" (vgl. BGH, NJW 2000, S. 2352; bestätigt in BGH, NJW 2003, S. 424; NJW 2003, S. 2529) sowie für die Frage der Haftung des Vermittlers als Erfüllungsgehilfe der Bank (vgl. BGH, NJW 2000, S. 3558; bestätigt in BGH, NJW 2003, S. 422).

    Auch dass eine Zusammenarbeit der Bank mit der Vertriebsfirma für die Begründung einer Aufklärungspflicht nicht ausreicht, ist vom Bundesgerichtshof bereits entschieden worden (vgl. BGH, NJW-RR 1992, S. 879; bestätigt in BGH, ZIP 2003, S. 160).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Darlehensnehmer nur dann zu bejahen, wenn die darlehensgebende Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BGH, NJW-RR 1992, S. 879; bestätigt in BGH, ZIP 2003, S. 160).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02
    Die Gerichte hätten die Sittenwidrigkeit der Verträge nicht gesehen und den die Sittenwidrigkeit begründenden Sachverhalt übergangen (unter Bezug auf BVerfGE 89, 214).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 70, 93 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Richterspruch nur dann willkürlich, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 87, 273 ).
  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02
    Der Bundesgerichtshof verkenne, dass nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2001 (NJW 2002, S. 281) auch Realkredite unter die Haustürgeschäfterichtlinie fielen und das vorgeschriebene Widerrufsrecht nicht befristet sei, falls - wie hier - keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt sei.
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Richterspruch nur dann willkürlich, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 87, 273 ).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02
    Dies gilt sowohl hinsichtlich der vorvertraglichen Aufklärungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Kaufvertrags im Rahmen eines steuersparenden Bauherren- oder Erwerbermodells (vgl. nur BGH, NJW-RR 1992, S. 879; bestätigt in BGH, ZIP 2003, S. 160) als auch für die von der Revision aufgeworfene Frage nach der Aufklärungspflicht der Bank über eine "versteckte Innenprovision" (vgl. BGH, NJW 2000, S. 2352; bestätigt in BGH, NJW 2003, S. 424; NJW 2003, S. 2529) sowie für die Frage der Haftung des Vermittlers als Erfüllungsgehilfe der Bank (vgl. BGH, NJW 2000, S. 3558; bestätigt in BGH, NJW 2003, S. 422).
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02
    Dies gilt sowohl hinsichtlich der vorvertraglichen Aufklärungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Kaufvertrags im Rahmen eines steuersparenden Bauherren- oder Erwerbermodells (vgl. nur BGH, NJW-RR 1992, S. 879; bestätigt in BGH, ZIP 2003, S. 160) als auch für die von der Revision aufgeworfene Frage nach der Aufklärungspflicht der Bank über eine "versteckte Innenprovision" (vgl. BGH, NJW 2000, S. 2352; bestätigt in BGH, NJW 2003, S. 424; NJW 2003, S. 2529) sowie für die Frage der Haftung des Vermittlers als Erfüllungsgehilfe der Bank (vgl. BGH, NJW 2000, S. 3558; bestätigt in BGH, NJW 2003, S. 422).
  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02
    Im Übrigen stützt sich das Oberlandesgericht insoweit auf eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 144, 223; BGH, NJW-RR 1991, S. 1074; NJW 2000, S. 2270; ZIP 2000, S. 1158; NJW 2003, S. 2319) in Ansehung der Fälle der vorliegenden Art. .
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 71/90

    Haustürwiderrufsgesetz - Erwerbstätigkeit

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

  • BGH, 24.04.2001 - XI ZR 40/00

    Grundsatzentscheidung zum Inhalt von Vollmachten für Abschluß von

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 108/99

    Kein Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfondsanteilen

  • BGH, 02.10.1986 - III ZR 163/85

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages; Einbeziehung aller Vermittlerkosten;

  • OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00

    Zur Prüfung- und Aufklärungspflicht einer Immobilien-Kapitalanlage finanzierenden

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 243/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

  • BGH, 26.10.1953 - I ZR 114/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen

    Dies ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, die sachlich schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163, 167 f.), weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint und sich deshalb der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (std. Rechtspr. des BVerfG, vgl. nur BVerfGE 4, 1, 7; BVerfG, NJW 2004, 151, 152 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 09.03.2004 - 6 U 166/03

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen

    Eine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen (dazu zusammenfassend BGH NJW 2003, 422; BGH NJW 2003, 424, 425; BGH NJW 2003, 2529, 2530; BGH ZIP 2003, 1741, 1744; BGH NJW 2003, 2821, 2822 sowie die Entscheidungen des Senats OLGR 2001, 332, 333 f. und OLGR 2003, 69, 70 ff. mit Nachw.; vgl. auch BVerfG WM 2003, 2370, 2371) bejaht werden, nämlich wenn 1.) die Bank ihre Rolle als Kreditgeberin überschreitet und quasi als Partner des Anlagegeschäfts in Erscheinung tritt oder 2.) die Bank einen besonderen Gefährdungstatbestand für den Anleger über die allgemeinen wirtschaftlichen Risiken des Anlagegeschäfts hinaus geschaffen oder begünstigt hat oder 3.) eine Interessenkollision der Bank bei der Kreditvergabe an den Erwerber vorliegt oder 4.) bei einem spezifischen Wissensvorsprung der Bank in Bezug auf die speziellen Risiken des konkreten Vorhabens.
  • BGH, 22.09.2011 - IX ZR 169/09

    Überprüfung einer berufungsgerichtlichen Entscheidung zur Rechtsanwaltshaftung:

    Dies ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, die schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163, 167 f), weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint (BVerfG WM 2003, 2370, 2372).
  • BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 8/21

    Subjektives Recht eines Beteiligten auf Tätigwerden der Dienstaufsicht

    Der Kläger zeigt einen solchen Verstoß des erstinstanzlichen Urteils nicht auf (vgl. dazu BVerfG NJW 2004, 151, 152).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2014 - 23 U 109/13

    "Schrottimmobilie"; Genehmigung bzw. Bestätigung des Darlehensvertrags durch

    Etwas anderes gilt nur für das Verhalten von Mitarbeitern oder Vermittlern im Bereich des Darlehensvertrags und seiner Anbahnung (BGH WM 2006, 1194; 2005, 828; 2004, 1221 u. 620; 2002, 2501; bestätigt vom BVerfG ZIP 2004, 62), und zwar nicht nur bei unverbundenen, sondern im Prinzip auch bei verbundenen Geschäften, bei denen gemäß der Trennungstheorie von zwei rechtlich selbständigen, eine wirtschaftliche Einheit bildenden Verträgen auszugehen ist (BGH WM 2004, 1529; WM 1996, 2100).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 23 U 132/13

    Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs eines Hotel-Appartments zu

    Etwas anderes gilt nur für das Verhalten von Mitarbeitern oder Vermittlern im Bereich des Darlehensvertrags und seiner Anbahnung (BGH WM 2006, 1194; 2005, 828; 2004, 1221 u. 620; 2002, 2501; bestätigt vom BVerfG ZIP 2004, 62), und zwar nicht nur bei unverbundenen, sondern im Prinzip auch bei verbundenen Geschäften, bei denen gemäß der Trennungstheorie von zwei rechtlich selbständigen, eine wirtschaftliche Einheit bildenden Verträgen auszugehen ist (BGH WM 2004, 1529; WM 1996, 2100).
  • BGH, 09.02.2012 - IX ZR 147/09

    Zulassung der Berufung wegen einer Gehörsverletzung bei Nichtberuhen des

    Ebenso wenig liegt ein schlechthin unhaltbarer Rechtsanwendungsfehler vor (vgl. BVerfGE 58, 163, 167 f), der unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint (vgl. BVerfG, WM 2003, 2370, 2372).
  • BGH, 13.01.2011 - VII ZR 132/08

    Nichtzulassung der Revision: Willkür eines Teil- und Vorbehaltsurteils wegen

    Willkürlich ist eine fehlerhafte Rechtsanwendung, die sachlich schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163, 167 f.), weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint und sich deshalb der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. nur BVerfGE 4, 1, 7; BVerfG, NJW 2004, 151, 152 m.w.N.).
  • BGH, 07.07.2011 - IX ZR 8/09

    Es besteht kein Verstoß gegen das Willkürverbot durch Erwägungen zur Verneinung

    Dies ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, die sachlich schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163, 167 f), weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint (BVerfG WM 2003, 2370, 2372).
  • OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01

    Bankenhaftung beim vollfinanzierten Erwerb einer Immobilie im Bauträger- und

    Die gesetzlich zulässige Einschaltung eines Vertreters kann auch nicht als Umgehungstatbestand im Sinn des § 5 HWiG angesehen werden (BGHZ 161, 15,32; BVerfG WM 2003, 2370, 2371).
  • BGH, 12.07.2012 - IX ZR 171/11

    Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Ablehnung

  • KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18

    Rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren: Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines

  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 154/09

    Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei nicht

  • LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2009 - 10 O 9881/08

    Unwirksamkeit der dem Treuhänder gegebenen Vollmacht: Verwirkung

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